FAQ: Schnelle Antworten auf Ihre Fragen

Einzelne Details zu unserem Genossenschaftsmodell sind Ihnen noch nicht ganz klar? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen – rund um grogeno, zu Mitgliedschaften und zum Zeichnen von Anteilen. Sollten Sie keine passende Antwort auf Ihre Frage finden, freuen wir uns auf Ihre Nachricht!

allgemein

Wer ist die "grogeno - Bürgerenergie Gronau eG"?

Die „grogeno - Bürgerenergie Gronau eG“ ist eine von den Stadtwerken Gronau initiierte Genossenschaft. Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Engagement der Bürgerinnen und Bürger Gronaus für den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Region.
Den Vorstand der Genossenschaft bilden Herbert Daldrup sowie Robert Effing. Der Aufsichtsrat der grogeno - Bürgerenergie Gronau eG setzt sich zusammen aus den Mitgliedern Rainer Doetkotte, Stefan Nadicksbernd, Dr. Wilhelm Drepper, Walburga Husemann und Silke Bartels.

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Wozu dient das Online-Portal?

Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Genossenschaftsanteile. Es bietet folgende Services:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Dividenden-Ausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
  • Einfache Verwaltung der Mitglieder für den Vorstand

Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt dem Projekt und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch anderen zur Verfügung?

Wir halten uns strikt an das Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Gibt es einen Mindestanlagebetrag?

Bereits ab einer Summe von 500 Euro pro Genossenschaftsanteil werden Sie Mitglied in der „grogeno - Bürgerenergie Gronau eG“.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied werden kann jeder, der in Gronau (Westf.) wohnt, seinen Firmensitz in Gronau (Westf.) hat oder Energiekunden der Stadtwerke Gronau ist oder in einem Haushalt gemeldet ist, der einen Vertrag als Energiekunde mit der Stadtwerke Gronau GmbH geschlossen hat oder dessen Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt. Natürliche und juristische Personen kommen als Mitglieder in Betracht.

Wie sicher ist mein Geld?

Wenn Sie einen Genossenschaftsanteil zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies den vollständigen Verlust Ihres Genossenschaftsanteils und damit der eingelegten Geldsumme bedeuten.

Welche Gewinne kann ich voraussichtlich erwarten?

Die grogeno - Bürgerenergie Gronau eG strebt ein Ausschüttungsziel von ca. 3,0 % p.a. bei einer Laufzeit von 25 Jahren auf den Anteil an. Diese ist u.a. abhängig vom Windertrag und somit vom wirtschaftlichen Ergebnis der Genossenschaft. Sie ist nicht garantiert. Aus diesem Grund versucht die Genossenschaft so kostengünstig wie möglich zu agieren.
Da in den ersten Jahren hohe Investitionssummen aufgebracht werden, ist in den ersten Jahren zunächst keine Ausschüttung vorgesehen. Eine Entscheidung über die Ausschüttung wird in der jährlichen Mitgliederversammlung getroffen.

Was ist eine Dividende?

Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet.

Worin besteht der Zweck der grogeno?

Die grogeno investiert in unterschiedliche Erneuerbare-Energie-Projekte (Wind und PV) sowie in Gesellschaften, welche Projekte zum Ausbau regenerativer Energien durchführen.

beteiligung

Gibt es einen Mindestanlagebetrag?

Bereits ab einer Summe von 500 Euro pro Genossenschaftsanteil werden Sie Mitglied in der „grogeno - Bürgerenergie Gronau eG“.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied werden kann jeder, der in Gronau (Westf.) wohnt, seinen Firmensitz in Gronau (Westf.) hat oder Energiekunden der Stadtwerke Gronau ist oder in einem Haushalt gemeldet ist, der einen Vertrag als Energiekunde mit der Stadtwerke Gronau GmbH geschlossen hat oder dessen Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt. Natürliche und juristische Personen kommen als Mitglieder in Betracht.

Wie sicher ist mein Geld?

Wenn Sie einen Genossenschaftsanteil zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies den vollständigen Verlust Ihres Genossenschaftsanteils und damit der eingelegten Geldsumme bedeuten.

Wann kann ich meinen Anteil kündigen?

Die Mitgliedschaft der Genossenschaft kann mit einer Frist von 5 Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Diese Frist entspricht der Regelung im Genossenschaftsgesetz. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens wird jedoch ganz oder teilweise ausgesetzt, solange dies zu einer Unterschreitung des Eigenkapitals i.H.v. 95% führen würde.

Benötige ich ein Bank-Depot, wenn ich einen Genossenschaftsanteil zeichne?

Nein. Sie erhalten eine gegengezeichnete Beitrittserklärung, die Ihre Mitgliedschaft und die Höhe des Genossenschaftsanteils, den Sie erworben haben, bestätigt.

Erhalte ich bei Zeichnung eine Spendenquittung?

Nein. Sie beteiligen sich an einem Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnoptimierung. Ein Unternehmen ist im Vergleich zu gemeinnützigen Organisationen nicht berechtigt, Spenden einzuwerben und Spendenquittungen auszustellen.

Muss ich den Erwerb des Genossenschaftsanteils in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.

Muss auf die Erträge (Dividenden) Kapitalertragsteuer gezahlt werden?

Ja. Die Auszahlung erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern (25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, d.h. 5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer). Daraus ergibt sich:

  •  eine Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer von 26,38 %.
  •  eine Gesamtbelastung inkl. Kirchensteuer von 28,38 % bzw. 28,63 %

Muss ich die Erträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Die Besteuerung ist von den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen abhängig. Es wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Durch die direkte Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Genossenschaft ist die Steuerbelastung der Dividendenerträge grundsätzlich abgegolten (Abgeltungsteuer). Bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz können Sie sich jedoch zu viel gezahlte Steuern über die Angabe in der Steuererklärung zurückholen (Günstigerprüfung). Ferner sind weitere Sachverhalte denkbar, bei denen die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung zu empfehlen ist.

Woher bekomme ich eine Zins-/Steuerbescheinigung für meine Unterlagen bzw. für das Finanzamt?

Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Zins- und Steuerbescheinigung erfolgt hierbei über das Online-Portal (www.grogeno.de), wenn Sie sich dort mit Ihrer Kennung eingewählt haben.

Was passiert beim Tod eines Mitgliedes der Genossenschaft?

Wenn ein Genosse verstirbt, gehen die Mitgliedschaft auf den oder die Erben über. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile gestellt werden. Der Vorstand entscheidet z.B. im Falle einer Überzeichnung darüber, ob weitere Genossenschaftsanteile erworben werden können.

grogeno

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Warum wurde die Gesellschaftsform der Genossenschaft gewählt?

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus. Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Die Mitgliedschaft ist unkompliziert, da es keinerlei notarieller Verträge bedarf. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Anders als bei einigen anderen Gesellschaftsformen (z.B. einer GbR) haften die Mitglieder nur mit dem Geldbetrag, den sie eingelegt haben.

Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?

Die "grogeno - Bürgerenergie Gronau eG“ besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle das gleichgewichtete Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, dieser wiederum benennt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

Wie kann ich Mitglied werden?

Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte eine Beitrittserklärung aus. In dieser müssen Sie angeben, wie viele Genossenschaftsanteile Sie zeichnen möchten. Diese Erklärung wird vom Vorstand der Genossenschaft unterzeichnet und anschließend wird Ihnen eine Kopie per E-Mail zurückgeschickt. Außerdem wird Ihnen im Antwortschreiben mitgeteilt, auf welches Konto Sie den Geldbetrag für Ihren Genossenschaftsanteil überweisen müssen. Die Beitrittserklärung können Sie direkt online auf www.grogeno.de ausfüllen, ausdrucken und an die Genossenschaft schicken. Sie benötigen dafür lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. Im Kundencenter der Stadtwerke Gronau erhalten Sie gerne Hilfestellung bei der Online-Zeichnung.

Wer ist die "grogeno - Bürgerenergie Gronau eG"?

Die „grogeno - Bürgerenergie Gronau eG“ ist eine von den Stadtwerken Gronau initiierte Genossenschaft. Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Engagement der Bürgerinnen und Bürger Gronaus für den Ausbau Erneuerbarer Energien in der Region.
Den Vorstand der Genossenschaft bilden Herbert Daldrup sowie Robert Effing. Der Aufsichtsrat der grogeno - Bürgerenergie Gronau eG setzt sich zusammen aus den Mitgliedern Rainer Doetkotte, Stefan Nadicksbernd, Dr. Wilhelm Drepper, Walburga Husemann und Silke Bartels.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied werden kann jeder, der in Gronau (Westf.) wohnt, seinen Firmensitz in Gronau (Westf.) hat oder Energiekunden der Stadtwerke Gronau ist oder in einem Haushalt gemeldet ist, der einen Vertrag als Energiekunde mit der Stadtwerke Gronau GmbH geschlossen hat oder dessen Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt. Natürliche und juristische Personen kommen als Mitglieder in Betracht.

Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.

Welche Gewinne kann ich voraussichtlich erwarten?

Die grogeno - Bürgerenergie Gronau eG strebt ein Ausschüttungsziel von ca. 3,0 % p.a. bei einer Laufzeit von 25 Jahren auf den Anteil an. Diese ist u.a. abhängig vom Windertrag und somit vom wirtschaftlichen Ergebnis der Genossenschaft. Sie ist nicht garantiert. Aus diesem Grund versucht die Genossenschaft so kostengünstig wie möglich zu agieren.
Da in den ersten Jahren hohe Investitionssummen aufgebracht werden, ist in den ersten Jahren zunächst keine Ausschüttung vorgesehen. Eine Entscheidung über die Ausschüttung wird in der jährlichen Mitgliederversammlung getroffen.

Wann kann ich meinen Anteil kündigen?

Die Mitgliedschaft der Genossenschaft kann mit einer Frist von 5 Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Diese Frist entspricht der Regelung im Genossenschaftsgesetz. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens wird jedoch ganz oder teilweise ausgesetzt, solange dies zu einer Unterschreitung des Eigenkapitals i.H.v. 95% führen würde.

Muss ich den Erwerb des Genossenschaftsanteils in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.

Kann ich meine Genossenschaftsanteile verschenken/vererben?

Ja, Sie können die Anteile an dritte Personen übertragen.
Es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der Genossenschaftsanteile durch Abtretung an Dritte sowie Schenkung oder Vererbung. Weitere Details finden sich auch in der Satzung der Genossenschaft, die Sie im Online-Portal abrufen können.

Was passiert beim Tod eines Mitgliedes der Genossenschaft?

Wenn ein Genosse verstirbt, gehen die Mitgliedschaft auf den oder die Erben über. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile gestellt werden. Der Vorstand entscheidet z.B. im Falle einer Überzeichnung darüber, ob weitere Genossenschaftsanteile erworben werden können.

Worin besteht der Zweck der grogeno?

Die grogeno investiert in unterschiedliche Erneuerbare-Energie-Projekte (Wind und PV) sowie in Gesellschaften, welche Projekte zum Ausbau regenerativer Energien durchführen.

Wofür steht "SEE"?

SEE ist eine Kommanditgesellschaft mit dem Namen Stadtwerke Gronau Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat zwei Kommanditisten - die grogeno sowie die Stadtwerke Gronau. Die Beteiligungsverhältnisse verteilen sich zu 1/3 auf die grogeno und zu 2/3 auf die Stadtwerke Gronau. Zweck der Gesellschaft ist es, sich an Projektgesellschaften, die sich mit regenerativen Energien befassen und diese fördern, zu beteiligen.

Im Rahmen der SEE haftet jeder der beiden Gesellschafter nur für seinen eigenen Anteil, eine Mithaftung für den Anteil des anderen Gesellschafters ist nicht möglich.

SEE ist eine Kommanditgesellschaft mit dem Namen Stadtwerke Gronau Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat zwei Kommanditisten - die grogeno sowie die Stadtwerke Gronau. Die Beteiligungsverhältnisse verteilen sich zu 1/3 auf die grogeno und zu 2/3 auf die Stadtwerke Gronau. Zweck der Gesellschaft ist es, sich an Projektgesellschaften, die sich mit regenerativen Energien befassen und diese fördern, zu beteiligen.

Im Rahmen der SEE haftet jeder der beiden Gesellschafter nur für seinen eigenen Anteil, eine Mithaftung für den Anteil des anderen Gesellschafters ist nicht möglich.

Wofür steht "TEE"?

TEE ist die Abkürzung für Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG. Bei der TEE, welche im Jahr 2015 gegründet wurden, handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen unter dem Dach der Trianel Gruppe in Aachen. Die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG investiert in attraktive Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien. Der Fokus liegt hierbei aktuell auf  Onshore-Windanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Es können sich ausschließlich (mehrheitlich) kommunale Unternehmen an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG beteiligen.

Etwa 40 regionale Energieversorger werden über die TEE in den Ausbau und Betrieb von Windkraft- und Photovoltaikanlagen in Deutschland investieren.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied der grogeno?

Als Mitglied der grogeno - Bürgerenergie Gronau eG iG profitieren Sie von vielen Vorteilen:

  • Sie unterstützen aktiv die Energiewende
  • Sie haben innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft
  • Sie erhalten eine jährliche Dividende - abhängig vom geschäftlichen Erfolg der Genossenschaft

online-portal

Wozu dient das Online-Portal?

Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Genossenschaftsanteile. Es bietet folgende Services:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Dividenden-Ausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
  • Einfache Verwaltung der Mitglieder für den Vorstand

Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt dem Projekt und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Bürgerbeteiligung mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Beteiligung. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch anderen zur Verfügung?

Wir halten uns strikt an das Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Wie sicher ist mein Geld?

Wenn Sie einen Genossenschaftsanteil zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies den vollständigen Verlust Ihres Genossenschaftsanteils und damit der eingelegten Geldsumme bedeuten.

Woher bekomme ich eine Zins-/Steuerbescheinigung für meine Unterlagen bzw. für das Finanzamt?

Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Zins- und Steuerbescheinigung erfolgt hierbei über das Online-Portal (www.grogeno.de), wenn Sie sich dort mit Ihrer Kennung eingewählt haben.

Welcher Registrierungstyp bin ich?

Während der Registrierung auf unserem Online-Portal ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig:

  • Wenn Sie eine Privatperson sind, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Privatperson (natürliche Person) aus.
  • Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Verein vertreten, z.B. als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Juristische Person bzw. Verein aus.